Zahlungsvorgang abschließen ist ausgegraut
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Die Antwort auf diese Frage betrifft ausschließlich Kunden in Österreich.
Das Gesetzt (vgl. ) schreibt vor, dass auf dem Zahlungsbeleg unter anderem folgende Information enthalten sein muss "die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistungen". Bei einer Teilzahlung ist nicht automatisiert feststellbar ist ob der Gast nun die Nächtigung, die Restaurantkonsumation, die Ortstaxe oder etwas anderes damit bezahlt hat. Außerdem würde sich die Angabe des Leistungszeitraums schwierig gestalten wenn der Gast z.B. nur eine halbe Nacht bezahlt hat.
Deshalb ist der Knopf "Zahlungsvorgang abschließen" nur dann aktiviert, wenn der Zahlungsbetrag ident mit dem noch offenen Betrag des Folios ist.
In allen anderen Fällen handelt es sich um eine die auch als solche zu verbuchen ist.